Wort davor: leistelos

leisten
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: auch subst. inf, z. Etym. vgl. Kluge21 435.

leisten (I)
Erklärung: im Rechtsleben: eine rechtlich geforderte Handlung erbringen, Personen (Zeugen) beibringen, eine Verpflichtung erfüllen, einen Eid leisten.

leisten (II)
Erklärung: d. Recht. l. e. Rechtsanspruch geltend machen oder beweisen.
leisten (III)
Erklärung: besondere rechtl. Verwendungsweisen.

leisten (III 1)
Erklärung: sich als Schuldner oder Bürge dem Einlager (I) unterziehen, tw. mit Knechten und Pferden.
leisten (III 1 a)
Erklärung: hierher wohl auch: l. auf trockenem Tisch, vgl. DWB. XI 1, 2 Sp. 739 (aM.: 'mit Speisen bewirten, ohne Getränke aufzutragen' ÖW. XVI 319), vgl. d. Beleg v. 1485 unter Leistung (I).
leisten (III 2)
Erklärung: sich an einem Gerichtstag, auf einer einberufenen Versammlung einfinden oder eine solche abhalten.
leisten (III 3)
Erklärung: "wegen eines Vergehens (bes. Körperverletzung) durch gerichtliches Urteil für eine bestimmte Zeit aus Stadt oder Land verwiesen werden, sich als Verbannter aufhalten" SchweizId. III 1470.
Sachhinweis: Rennefahrt,BernRG. III 67ff.

Wort danach: Leistene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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