Leinwandzoll
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Warenzoll für Leinwand.
vgl.
Gewandmaut,
Gewandzoll.
Wort danach: Leinwandzoller
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten