Wort davor: Leintuchmann
Leinwand
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
zur Etym. vgl. Kluge21 434f.; rechtl. nur.
Leinwand (I)
Erklärung:
das Tuch als zugelassenes Pfand.
- Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: QÄWGMD. IV 34
- Datierung: 1731
Region/Autor/Textsorte:
Göttingen
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 261
Leinwand (II)
Erklärung:
das aus dem Tuch gefertigte Hemd.
Leinwand (II 1)
Erklärung:
im Strafvollzug als Büßerhemd.
Leinwand (II 2)
Erklärung:
als Kleidungsstück, das d. rechtl. Zugriff entzogen ist.
Wort danach: Leinwandakzise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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