Wort davor: Leinenakzise

Leinenamt
Wortklasse: Neutrum

Leinenamt (I)
Erklärung: Zunft der Leinenweber.
vgl. Handwerksamt (II), Leinenweber(s)gilde.

Leinenamt (II)
Erklärung: Gewerbeberechtigung, Berufsausübung der Leinenweber.
vgl. Handwerksamt (I), Lein(en)weberhandwerk.

Wort danach: Leinenbüchse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten