Wort davor: Leihzäpfer
Leih(e)zettel
Wortklasse: Maskulinum
Leih(e)zettel (I)
Erklärung:
Bescheinigung über eine Leihe (I), im Gegensatz zu Leihebrief idR. nicht förmlich ausgestellt.
vgl.
Lehn(s)schein (I).
- Belegtext:
hab ich mit den hubenern und zinsmennern uffs neue vberkommen, und ihnen leihezettel vbergeben, welche nicht lenger gelten, dan mein lebelang und mit meinem absterben ... krafftlos werden
Datierung: 1555
Fundstelle: Lennep,CProb. 421
- Datierung: 1561
Fundstelle: Lennep,CProb. 107
- Belegtext:
man trifft aber auch anstatt der versiegelten ordentlichen leyhe- und revers-brieffe bißweilen nur unbesiegelte sogenannte leyhe-zettul an ...
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 242
Leih(e)zettel (II)
Erklärung:
von einem Leihehaus ausgestellte Quittung über verliehenes Geld und empfangenes Pfand.
- Datierung: 1721
Fundstelle: HessSamml. III 855
Faksimile
- Belegtext:
derjenige wer den von der banco empfangenen actions- oder leyhzettel verliehret, ... muß die banc ohnverzueglich davon avertiren
Datierung: 1721
Fundstelle: HessSamml. III 856
Faksimile
Wort danach: leind
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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