Wort davor: Leih(e)tag

Leihung
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: mnd. li-(g)inge.

Leihung (I)
Erklärung: (meist entgeltliche) Überlassung einer Sache, eines Rechts oder einer Person an jem. anderen zur Nutzung; Verleihung, Belehnung, Vergabung.

Leihung (I 1)
Erklärung: lehns- und leiherechtlich.
vgl. Leihe (I), Leihenschaft (I), Leihenung (I).

Leihung (I 1 a)
Erklärung: übtr.
Leihung (I 2)
Erklärung: bergrechtlich.
Leihung (II)
Erklärung: d. Recht des Lehnsherren (I), e. Lehen (I 1) zu vergeben.
Leihung (III)
Erklärung: d. Recht des Beliehenen am Lehen (I 1), Ausübung des Nutzungsrechts.
Leihung (IV)
Erklärung: Laufzeit eines Leihevertrages.
vgl. Leihenung (II).
Leihung (V)
Erklärung: geliehene bewegl. Sache.
Leihung (VI)
Erklärung: Entleihung, Anleihe.
Leihung (VII)
Erklärung: Zwangsanleihe oder wie Leihegeld (I)?

Wort danach: Leihung(s)brief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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