Wort davor: Leih(e)recht

Leih(e)tag
Wortklasse: Maskulinum

Leih(e)tag (I)
Erklärung: der Tag, an dem eine Verleihung vorgenommen wird.

Leih(e)tag (II)
Erklärung: im Bergwesen: d. Tag, an dem Grubenfelder vergeben und andere Bergwerkssachen erledigt werden.
Leih(e)tag (III)
Erklärung: Öffnungszeit eines Leihehauses.

Wort danach: Leihung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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