Wort davor: Leihherr

Leih(e)jahr
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: im Pl.: vertraglich festgelegte mehrjährige Dauer der Verleihung.
vgl. Lehnjahr (II).

Wort danach: Leih(e)nis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten