Wort davor: Leih(e)gut
Leihhandel
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu
leihen (I 1).
Leihhandel (I)
Erklärung:
Rechtsgeschäft der Verleihung von Gütern (II), Leihevertrag.
Wortbildungshinweis: zu
Handel (XI).
- Belegtext:
tausch, khauff, versaz oder leichhandel
Datierung: 1588
Fundstelle: VorarlbAgrU. 198
Leihhandel (II)
Erklärung:
Kreditgeschäft im kleinen.
Wortbildungshinweis: zu
Handel (V 2).
- Belegtext:
der leihhandel, da jemand mit ausleihung des geldes im kleinen auf faustpfaender, oder handschriften ... sich beschaeftigt
Datierung: 1809
Fundstelle: SammlBadStBl. I 687
Wort danach: Leih(e)haus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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