Wort davor: Leih(e)gut

Leihhandel
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu leihen (I 1).

Leihhandel (I)
Erklärung: Rechtsgeschäft der Verleihung von Gütern (II), Leihevertrag.
Wortbildungshinweis: zu Handel (XI).

Leihhandel (II)
Erklärung: Kreditgeschäft im kleinen.
Wortbildungshinweis: zu Handel (V 2).

Wort danach: Leih(e)haus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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