Wort davor: Leihhandel

Leih(e)haus
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ein unter öffentl. Aufsicht stehendes Kreditinstitut zur Gewährung von Gelddarlehen gegen eine Sicherheit, meist gegen Faustpfand.
vgl. Fragamt (I), Hilfshaus, Hilfskasse, Lehnamt (IV), Lehnbank (I), Lehnbanko, Lehnhaus (I), Leih(e)amt (II), Leih(e)bank (II), Lombard (I), Pfandhaus (I).

Wort danach: Leihherr

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