Leih(e)gut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ein Gut (II), das gegen Abgaben oder Dienste zur Nutzung überlassen wird.
vgl.
Lehen (I 1),
Lehn(s)gut (I).
Wort danach: Leihhandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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