Wort davor: Leih(e)geld

Leih(e)gut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ein Gut (II), das gegen Abgaben oder Dienste zur Nutzung überlassen wird.
vgl. Lehen (I 1), Lehn(s)gut (I).

Wort danach: Leihhandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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