Wort davor: Leiher
Leih(e)geld
Wortklasse: Neutrum
Leih(e)geld (I)
Erklärung:
dem Verleiher zustehende Gebühr bei der Verleihung eines Gutes (II) oder eines Amtes, auch eine geforderte Sonderabgabe; teilweise mit Weinkauf zusammengefallen.
vgl.
Lehn(s)ware (III),
Leitkauf (I),
Liebnisgeld (II).
- Belegtext:
1 sch. gr. hat gegeben N.R. zcu lihegelde von dem gute daz er der S. abegekoufft hatte
Datierung: 1437
Fundstelle: Bech,Pegau. 12
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- Datierung: 1532
Fundstelle: HessSamml. I 60
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- Belegtext:
leyhe und empfaengnuß-geld
Datierung: 1545
Fundstelle: HessSamml. I 142
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- Belegtext:
eyn redlich leihegelt, oder trocken weinkauff
Datierung: 1564
Fundstelle: Hildebrand,UrkUnivMarb. 81
- Belegtext:
nachdem auch etzliche collatores ... bisweilen mit denjenigen, so sie zu pfarren praesentiren, umb ein besonder liebnus oder leihgeld pacisciren
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VIII 397
- Datierung: 1650
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1296
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
[Verpflichtung,] bey itziger antretung der meyerey dieselbe mit sechs rthler. zu entfahen, hernacher aber zeit seines lebens von sechs zu sechs jahren mit dritthalben gulden leyhgeld jedesmal zu erneuern
Datierung: 1660
Fundstelle: Lennep,CProb. 411
- Belegtext:
solches leyhe-geld oder laudemium, ist vermoeg der allgemeinen kayserlichen rechten pars quinquagesima precii, das ist, das funfftzigste theil des kauff-schillings, welchen der
erste erb-zins-mann ... geloeset hat, und seynd beyde kaeuffer und verkaeuffer ... ein solches leihe-geld zugleich zu tragen schuldig
Datierung: 1711
Fundstelle: NassauLO. I 7 § 17
- Datierung: 1733
Fundstelle: Cramer,Neb. III 51
- Belegtext:
die hessen und benachbarten haben die sache, aber das wort lehn-waare nicht; sondern sie nennen es leih-gelt und best-haubt. das leztere ist ein leihe-gelt, wenn der bauer stirbt, und nicht leibeigen ist
Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 637
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Leih(e)geld (II)
Erklärung:
gerichtliche Beglaubigungsgebühr bei der Übereignung einer Morgengabe.
- Belegtext:
so einer in dem margt oder ausser die zu dem stab gehörn geheurat hat seiner hausfrauen ir morgengab bestätten, so soll er mit ir komen zu dem richter, so soll ir der richter ier morgengab verleihen,
ein inderer gibt zu leichgelt sechs phening, ein ausserer gibt zwen und dreißig phening
Datierung: 1485
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 169
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Leih(e)geld (III)
Erklärung:
jährliche Abgabe für ein Lehen (I).
Leih(e)geld (IV)
Erklärung:
hier Teil der Besoldung eines Schuldieners.
- Datierung: 1626
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: MGPaed. 27 S. 440
Leih(e)geld (V)
Erklärung:
geborgte Summe, Darlehen.
- Belegtext:
ouch sal keyn mulherre ... keynim malczmaler gelt lyhen, sundir den beckern alleine di czu benkin sten, di süllin ouch da malin, do sy lyhe gelt habin genomin, vnd andirswo nicht
Datierung: 1362
Fundstelle: ZSchles. 2 (1858) 358
- Datierung: 1437
Fundstelle: BeitrMainz XV 34
- Datierung: 1444
Fundstelle: MainzChr. I 104
Leih(e)geld (VI)
Erklärung:
Entgelt für das Ausleihen und Gebrauchen einer fremden Sache.
vgl.
Lehn(s)geld (IV 1).
- Belegtext:
diejenigen ..., die aus verleihung von kleidungsstuecken ... gegen entrichtung eines gewissen leihgeldes, ein gewerbe machen
Datierung: 1787
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Berg,PolR. V 464
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Wort danach: Leih(e)gut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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