Wort davor: leihen
Leihenschaft
Wortklasse: Femininum
Leihenschaft (I)
Erklärung:
wie Leihung (I 1).
vgl.
Leihe (I).
Leihenschaft (II)
Erklärung:
wie Leihegeld (I)?
vgl.
Kauf (II 4),
Lehnschaft (IV).
- Belegtext:
so einer ein lechenguott ... vmb ein järlichen zinß jemandt satzte ... vnd er für den ingang mer nämme dann der zinß bringt, so mag der nechst vom gschlächt deß zinßsetzers den khouff oder die lychenschafft nemmen
Datierung: 1566
Fundstelle: MurtenStR. 344
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Wort danach: Leihenung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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