Leih(e)bank
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
in Bed. II im 18. Jh. auch -banque u. -banco.
Leih(e)bank (I)
Erklärung:
öffentlicher Verkaufstisch, für den eine Abgabe an die Obrigkeit zu zahlen ist.
vgl.
Lehnbank (III).
Wort danach: Leih(e)brief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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