Wort davor: Leih(e)amt

Leih(e)bank
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: in Bed. II im 18. Jh. auch -banque u. -banco.

Leih(e)bank (I)
Erklärung: öffentlicher Verkaufstisch, für den eine Abgabe an die Obrigkeit zu zahlen ist.
vgl. Lehnbank (III).

Leih(e)bank (II)
Erklärung: wie Leihehaus.

Wort danach: Leih(e)brief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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