Wort davor: Leih
Leih(e)amt
Wortklasse: Neutrum
Leih(e)amt (I)
Erklärung:
das Recht, ein Grubenfeld zu verleihen.
vgl.
Lehnamt (I).
Leih(e)amt (II)
Erklärung:
wie Leihehaus.
- Belegtext:
werden leih-aemter errichtet, die nicht eine hohe nutzung des dazu bestimmten fonds, sondern lediglich die aufrechterhaltung des rechtschaffnen arbeitsamen mittelmannes ... zur absicht haben
Datierung: 1778
Region/Autor/Textsorte:
Schlesien
Fundstelle: Stölzel,Svarez 108
Wort danach: Leih(e)bank
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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