Wort davor: Leih

Leih(e)amt
Wortklasse: Neutrum

Leih(e)amt (I)
Erklärung: das Recht, ein Grubenfeld zu verleihen.
vgl. Lehnamt (I).

Leih(e)amt (II)
Erklärung: wie Leihehaus.

Wort danach: Leih(e)bank

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten