Wort davor: Leidverweis

Leidwende
Erklärung: in rechtl. Bed.: Schadensabsicht, Vorsatz.
sprachliche Erläuterung: mhd. leitwende f., ahd. leidwende n., 'Unglück', vgl. ae. la-ðwende adj., 'übelgesinnt'.

Wort danach: Leidwerk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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