Wort davor: leiden(t)lich

1Leider
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: rechtl. nur im Mnd. und Mnl.; Bed. IV in NlWB. VIII 2227 hierher gestellt, in MnlWB. IV 517 auf leien bezogen.
Wortbildungshinweis: zu 2leiden.

1Leider (I)
Erklärung: der Beklagte, Angeklagte.
vgl. anklagen, 2Antworter, beklagen (I 1).

1Leider (II)
Erklärung: d. Gekränkte, Geschädigte.
1Leider (III)
Erklärung: d. Unterliegende i.S.v. 'unterliegende Partei', nur in der Wendung (e. Sache) e. L. sein müssen (wollen).
1Leider (IV)
Erklärung: der Abgabenverpflichtete, der Rentenschuldner.
1Leider (V)
Erklärung: wer einen Straftäter bei sich duldet.

Wort danach: 2Leider

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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