Wort davor: Leidegerechtigkeit

1leiden
Wortklasse: stVerb
Erklärung: rechtliche Bedeutungen nur im Mnd., Mnl. und Afries.
sprachliche Erläuterung: "gehen", mhd., mnd. und mnl. li-den, ahd. li-dan, as. li-than, afries. li-tha, ae. li-ðan, wohl zur idg. Wurzel *leit(h)- 'fortgehen, sterben, gehen' IEW. 672.

1leiden (I)
Erklärung: bei Übergabeverträgen: vor jemanden gelitten kommen sich vor jemandem zur Beurkundung einfinden.
vgl. erscheinen (I 1).

1leiden (II)
Erklärung: zu d. Wehr l. d. Aufgebot (III) befolgen.
1leiden (III)
Erklärung: von einer Person: hinreichender Zeuge sein.
1leiden (IV)
Erklärung: von einer Frist, einem Termin: verstreichen, ablaufen.
1leiden (V)
Erklärung: von einem Urteil: geschehen, ergehen; in Kraft (VII) leiden rechtswirksam werden.
1leiden (VI)
Erklärung: vorübergehen, hier der Lebensgefahr für einen Verwundeten.
1leiden (VII)
Erklärung: etwas leiden lassen etwas vernachlässigen.
1leiden (VIII)
Erklärung: etwas leiden lassen etwas hingehen lassen, insb.: etwas für gut befunden passieren lassen.
1leiden (IX)
Erklärung: etwas leiden etwas gelten lassen, tw. intr. aufgefaßt, 'für gültig anerkannt werden', vgl. MnlWB. IV 505.
1leiden (X)
Erklärung: leidender Lasse gehender, dh. frei verfügbarer Zinsmann?, vgl. MnlWB. IV 516.

Wort danach: 2leiden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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