Wort davor: 2leiden
3leiden
Wortklasse: swVerb
sprachliche Erläuterung:
rechtl. nur im Dt. belegt; ahd. leiden, leido-n, mhd. und mnd. leiden; Belege mit -t- sind bei leiten (XI) zu finden, vgl. dazu SchweizId. III 1087.
3leiden (I)
Erklärung:
jemanden l. jem. kränken, verletzen, auch: verleumden.
vgl.
leidigen (I).
3leiden (II)
Erklärung:
jem. l. jem. abschrecken.
- Belegtext:
ob ain gast ... wolte ain erb alhie bei unß kaufen, und welcher den gast leidet durch neid, haß oder durch welcherlai sachen daß were, und ob er sprech es wer daselbsten ein grewliche
herrschaft ..., so ist er der herrschaft ... abtrag zue thon verpflicht
Datierung: 1562
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 764
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
3leiden (III)
Erklärung:
jemanden (um etwas) l. jemanden (wegen eines Vergehens) anzeigen oder anklagen; etwas l. eine strafbare Sache zur Anzeige bringen.
vgl.
angeben (I 2),
anklagen (I 1),
anzeigen (I),
beklagen (I 1),
dargeben (II 3),
2Leider,
leidigen (II),
rügen,
verzeigen,
vorbringen,
vorgeben.
- Belegtext:
daz inan leidotin
Datierung: Anf. 9. Jh.
Fundstelle: MonseeFragm. 5
- Belegtext:
accusent leidon vel ruogen
Datierung: 10. Jh.
Fundstelle: AhdGl. I 749, 5
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker I 28
- Datierung: 10./11. Jh.
Fundstelle: AhdGl. II 724, 39
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
wirt aber ieman geleidet vmbe die sicherheit, vnd er sin vnschulde dar vmbe bv´tet, der sol sich entslahen an den heiligen mit siben gelovbsamen mannen
Datierung: 1252
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: CorpAltdtOrUrk. I 47
- Belegtext:
swer offenlich vür den râte gât vnde iemanne durch muotwillen beklagt ald leidet durch vîgentschafte vmbe dekæin unzuht, dü ime niht geschehen ist
Datierung: 1291
Fundstelle: SchaffhRbf. 46
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1332
Fundstelle: ZürichStB. I 150
- Datierung: um 1350
Fundstelle: ArgauLsch. V 249
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wen er [Förster] leidet, von dem soellen wir ... die einvng nemen ..., als ob si vor offennem gericht mit vrteil erteilt werint
Datierung: 1378
Fundstelle: BadenArgStR. 20
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Fundstelle: AppenzLB. 1409 S. 71
- Datierung: 1413
Fundstelle: EidgAbsch. I 137
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
havt ain raut uiber alle ... vorgenant stuck lu'ßmer gesetzt, die bij iren aiden yederman laiden und angeben sond
Datierung: um 1436
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: ZGO. 7 (1856) 66
- Belegtext:
wen och [b. Friedbruch m. Worten] einer dem amman geleidet wirt, so sol ein amman zuo im gan ... vnd sprechen: du bist mir geleidet. spricht aber einer,
er hab es nit getan vnd schwert darfür an den helgen, so ist er der buoß den zuo mal ledig
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: SchwyzRQ. 28
- Datierung: um 1470
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 13 (1857) 72
- Datierung: 1488
Fundstelle: ArgauLsch. I 547
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: LuzernStR. 63f.
- Datierung: 1509
Fundstelle: ZürichStB. II 402
- Datierung: 1514
Fundstelle: SchwyzLB. 34
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- in Google Books
- Belegtext:
das die underthonen schuldig syn söllen einandern umb die begangnen frefinen ze leyden by dem eyd
Datierung: 1562
Fundstelle: ZürichOffn. II 81
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll ein sölcher uffrürer ... dem vogt geleidet und dann von der hohen oberkeit ... gestraft werden
Datierung: 1579
Fundstelle: LuzernRQ. I 400
- Belegtext:
laeiden, daß ist die faehlbahre anzeigen
Datierung: 1585
Fundstelle: LBAppenzIR. 80
- Datierung: 1688
Fundstelle: EngelbergThalr. 123
- Datierung: 1720
Fundstelle: GasterLsch. 163
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
daß ... die, so da laiden, auf gutfindende art belohnet werden sollen
Datierung: 1755
Fundstelle: ZürichSamml. II 222
3leiden (IV)
Erklärung:
jemanden l. jemanden durch Beweis belasten.
vgl.
leidsamen (II).
3leiden (V)
Erklärung:
(eine Abgabe, ein Bußgeld) leiden den Einzug von Abgaben und Bußen melden.
3leiden (VI)
Erklärung:
etwas l. etwas abwehrend kundtun.
vgl.
leidigen (III).
Wort danach: leiden(t)lich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten