Wort davor: leichtbar

leichten
Wortklasse: Verb

leichten (I)
Erklärung: leichter machen.

leichten (I 1)
Erklärung: an Gewicht.

leichten (I 2)
Erklärung: rechtliche Verpflichtungen, Rechtssprüche uä.
leichten (II)
Erklärung: aufheben.

leichten (II 1)
Erklärung: eine Hand aufheben als Symbol für das Nichtgeltendmachen einer Rechtsforderung.
vgl. Handlichtung (I).
leichten (II 2)
Erklärung: d. Kleidung hochheben als Beleidigung.
leichten (III)
Erklärung: entlasten.
leichten (IV)
Erklärung: pfänden.
leichten (V)
Erklärung: zum Kriegsdienst verpflichten. MnlWB. IV 480.

Wort danach: Leichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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