Wort davor: Leichterunggeld

leichtfertig
Wortklasse: Adjektiv, Adverb

leichtfertig (I)
Erklärung: unbesonnen, fahrlässig und daher strafrechtlich geringfügig.

leichtfertig (II)
Erklärung: lasterhaft, nicht d. herrschenden Moral entsprechend.
leichtfertig (III)
Erklärung: übel beleumundet, verbrecherisch.
vgl. Leumund (I 3).
leichtfertig (IV)
Erklärung: minderwertig.

Wort danach: Leichtfertige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten