Wort davor: Leichter

Leichtergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: für das Leichtern eines Schiffes zu zahlendes Entgelt.
vgl. Leichterunggeld.

Wort danach: Leichtersgilde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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