Wort davor: Leichnam

Leichnam(s)(ge)schworene
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Kirchengeschworener in Hamburg (DWB. VI 628: Geschworener in Sterbe- und Begräbnissachen).

Wort danach: Leichnamsgut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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