Wort davor: Leibzoll

Leib(s)zucht
Wortklasse: Femininum

Leib(s)zucht (I)
Erklärung: Lebensmittel.

Leib(s)zucht (II)
Erklärung: Lebensunterhalt.
Leib(s)zucht (III)
Erklärung: lebenslängliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache, Leibesgedingee (I), Leibrente, häufig für d. Frau als Witwenversorgung.
vgl. Lebzucht.
Sachhinweis: HRG.1 II 1805-1810.
Leib(s)zucht (IV)
Erklärung: insbesondere in Westfalen zum bäuerlichen Hof gehörendes kleines Wohnhaus mit Land als Altenteil.
vgl. Altenteil, Ausgedinge (I), Auszug (IV), Beisitz (I).
Leib(s)zucht (V)
Erklärung: Gut, für das eine Leibszucht (III) bestellt ist.
Leib(s)zucht (VI)
Erklärung: eines der 'gemeinen Herrenämter' zu Soest.
Leib(s)zucht (VII)
Erklärung: Lebenszeit.
Leib(s)zucht (VIII)
Erklärung: wie Leitkauf (I 1 b).

Wort danach: Leibzucht(s)brief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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