Wort davor: Leibzuchtherr

leibzüchtig
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: in der Rechtsform, die Art und Weise einer Leibszucht (III).
vgl. leibzüchtlich.

Wort danach: leibzüchtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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