Wort davor: Leibzerte

Leib(s)zins
Wortklasse: Maskulinum (1780 NCCPruss. VI 1956: Femininum)

Leib(s)zins (I)
Erklärung: wie Leibrente.

Leib(s)zins (II)
Erklärung: die einen Leibszins (I) gegen eine entsprechende Einlage vergebende Anstalt.
Leib(s)zins (III)
Erklärung: Abgabe zur Anerkennung der Leibeseigenschaft, Leibessteuer (I).
Leib(s)zins (IV)
Erklärung: Duldungsgebühr.

Wort danach: Leibzinserleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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