Wort davor: Leibsteuerer
Leib(es)strafe
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Kriminalstrafe, die in der Zufügung eines empfindlichen, vom Bestraften körperlich erfahrbaren oder sich auf dessen Körper beziehenden (unehrl. Begräbnis) Übels besteht, von der Lebensstrafe
(I) nicht immer klar abzugrenzen.
- Belegtext:
bei verlierung seiner gueter und leibs straf
Datierung: 1386
Fundstelle: SPöltenUB. II 280 Anm.
- Belegtext:
wirt dem mentschen dass leben geschenckht, vnd sonst ein lybstroff ... vffgelegt, alss dan hörend die keisserlichen recht ... vff vnd wirth nach gnaden ... gevrtheilt
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: GlarusGO. 132
- Datierung: nach 1464
Fundstelle: BayreuthStB.2 20
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- Belegtext:
was sachen sein, darumb ainer den todt oder ander leibstraff verschuldt hat
Datierung: 1478
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 32
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
bei leib- und guetstraff
Datierung: vor 1483
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 820
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1484
Fundstelle: Eberbach aN. 102
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- Belegtext:
die clag strenglich zur lypstraff oder glympflich zur wydderkare mit geltpenen gesatzt wurde
Datierung: 1493
Fundstelle: Nowak,Künzelsau 68
- Belegtext:
das ein rat ... mit leibstraff, auch gar zum tod richten möcht, das doch nit sein mag, dann er den pan vber des menschen blut nit hat
Datierung: 1497
Fundstelle: VerhNdBayern 39 (1903) 81
- Belegtext:
von leybstraff, die nit zum tode oder zu ewiger gefencknuss gesprochen werden vnd von ampts wegen gescheen
Datierung: 1507
Fundstelle: BambHGO. Art. 122
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
- Belegtext:
von leybstraff, die nit zum tod oder gefenngklicher verwarung ... geurtheillt werden soll
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 196
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
der fridbruch geltstraff auf im hat, und nit zum malefitz, als verweisung des lands oder dem schwert, und enthaubtung oder ander leibstraff reichet
Datierung: 1532
Fundstelle: SalzbBergO.(Lori) 232
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
aller ... uflauf ... bei leibstraff verboten
Datierung: nach 1532
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 128
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- Belegtext:
niemand soll sich einlassen, in seine freundschaft zu freyende, bei vermeidung der leibstraffe, ... bluttschande zu verhütten
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 2 S. 1036
- Belegtext:
ban zum halssgericht vnnd leibstraff
Datierung: um 1551
Fundstelle: MittFrankf. 5 (1874/79) 318
- Belegtext:
was hohe brueche seynd, welcher straffe, hals, hand, und andere leibes-straffe, oder auch verweisung betrifft
Datierung: 1555
Fundstelle: CAug. I 49
- Belegtext:
in peinlichen sachen, die leibstraff uff inen tragen, am ... cammergericht keyn appellation angenommen ... werde
Datierung: 1555
Fundstelle: RKGO.(Laufs) II 28 § 5
Textarchiv: RKGO.(Laufs) II 28
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- Belegtext:
by vermydung lyves straffe
Datierung: 1556
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 540
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
bey vermeidung ... leib-, gelt- oder thurnstraf
Datierung: 1562
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 268
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- Belegtext:
wo aber einer [Soldat] entlieff, soll er ... mit leibs- und lebens-straff angesehen werden
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 274
- Datierung: 1571
Fundstelle: MittStArchKöln 18 (1889) 18
- Datierung: 1571
Fundstelle: SaanenLschStat. 195
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wann mann klagt vmb vbelthat vnnd laster, begert solche ... mit leibs straff oder andern rechtmessigen peenen vonn dem richter zustraffen
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 5v
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- Datierung: 1572
Fundstelle: Fruin,Dordrecht I 180
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- Belegtext:
das die peinlichen klagen sich auff die leibs oder ehren straff (das gleich ist) beziehen soll
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 655
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
sich ire [d. Konsistoriums] erkentnis, als ein geistlich gericht, auf leib, und lebens straf nicht erstrecken kan
Datierung: 1574
Region/Autor/Textsorte:
Jena
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 251
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- Belegtext:
wider den ehebruch ... mit ernster leibsstrafe vorfahren solle werden
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Hadeln
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 442
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- Belegtext:
soll niemand den andern vor dat hoge gericht heischen ... es betreffe dan liebsstraf
Datierung: 1590
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 146
- Belegtext:
statt E. ... hat ... malefiz und der hohen obrigkeit anhangende geldt- oder leibsstrafen
Datierung: 1600
Fundstelle: Eppingen 835
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- Datierung: 1601
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 92
- Belegtext:
alle peinliche sachen, die leib vnd lebens straffe ... auff sich tragen, ... sollen vors erste im niederngerichte angefangen ... werden
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. I 12 Art. 1
- Belegtext:
sie die gesetz ... mit diebstal, brand, mord, ehebruch, rauberey ... ubertretten und also die leibsstraff verdienet ... haben
Datierung: 1618
Region/Autor/Textsorte:
Osnabrück
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 288
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- Datierung: 1619
Fundstelle: GeldernLR. 811
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: um 1625
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. II 1 S. 140 Anm. 162
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
in peinliche sachen, so eine leibesstraff auff sich tragen ... setzen ... wir ... daß die revision nicht verstattet ... werden sol
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 259
- Datierung: 1631
Fundstelle: Groot,Inleid.(1952) 304
- Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 462
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- Belegtext:
daß fluechen ist bei leib straff verbotten
Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Innviertel
Fundstelle: ÖW. XV 20
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- Belegtext:
das duelliren, zweybalgen und schlagen bey vermeidung gewisser darauff gesetzter leibes- lebens- haab- und gueter-straffe verboten [sein soll]
Datierung: 1688
Fundstelle: CCMarch. II 3 Sp. 20
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wann solche verbrechen zusammen kommen, deren eines die lebens, das andere eine das leben nit benehmende leibs-straff auf sich traegt, so ists allein an der ordentlichen lebens-straff genug
Datierung: 1690
Fundstelle: Weingarten,Fasc. II 391
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die leibesstraffe der ruthen-stäupe
Datierung: 1700
Fundstelle: AbhStaatswStraßb. VII 99
- Belegtext:
die geringste hauß-diebstaehl, so von knecht und maegdten begangen werden, mit ... leib und lebens straff angesehen werden
Datierung: 1708
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 263
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1715
Fundstelle: BadLO. 147 u. 245
- Belegtext:
leibes-straffen der soldaten bestehen darinnen, dem delinquenten eine gewisse anzahl pruegel ... zuerkennen: durch die spißruthen lauffen zu lassen ... die gage oder den sold zu verringern, den wall zu bauen
Datierung: 1717
Fundstelle: Hübner,ZtgLex. 940
- Belegtext:
leibes-straffen bestehen in einer plage, die entweder ueberhin gehet, oder bestaendig bleibet. zu dem ersten gehoeren die zuechtigung mit ruthen im gefaengniß, staupenschlag,
wippen, zu den letztern verdammung auf die galeren ... oder zu stetswaehrender arbeit, ... abhauung der finger, hand, ausschneidung der zunge, abschneidung der ohren, nasen, ausstechung der augen, brandmarcken, belaehmung eines fusses
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 1187
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- in Google Books
- Belegtext:
die leibsstraffen sind erstlich: ... jene, welche unmittelbar eine leibespein ... verursachen ... jene, welche ... durch anhaltung zur oeffentlichen arbeit den leib plagen ...
dann ... jene, wodurch jemand zur oeffentlichen schand leiblich ausgestellet wird; und endlich ... sind auch jene straffen anhero zu ziehen, welche die freyheit des aufenthalts an gewissen orten benehmen oder einschraenken
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 6 § 1
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- in Google Books
- Belegtext:
zu den in den meisten gerichten Deutschlandes annoch ueblichen leibesstrafen rechnet man: ... den staupenschlag ... das brandmahl ... die einziehung eines theils des vermoegens
... den verlust der ehre ... die landesverweisung ... die stellung am pranger ... der oeffentlich zu leistende widerruf ... die verurtheilung zu den oeffentlichen arbeiten ... eine geldbusse ... ein
immerwaehrendes gefaengniß ... ferner... das unehrliche begraebniß
Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 124
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- Belegtext:
an schwangern weibern darf ... keine marter vorgenommen, noch eine leibsstrafe ... vollzogen werden
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 50
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 17 § 120
- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht I 118
- Belegtext:
die redensart freye hoechste ... bedeutet so viel, als bey leib- und lebensstrafe
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VII 232
- Belegtext:
wenn jemand, welcher eines hochverraths schuldig befunden worden, sich der koerperlichen strafe durch die flucht entzogen hat ... pflegt ... die vollstreckung der verwirkten leibesstrafe
an seinem bildnisse vollzogen zu werden
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VIII 271
Wort danach: leibstrafig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten