Leibesschwachheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
körperliche Behinderung oder Krankheit insbesondere als Hinderungsgrund bei der Vornahme von Rechtshandlungen.
vgl.
Leib(es)not.
Wort danach: Leibsservitut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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