Wort davor: Leibschuld

Leibesschwachheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung: körperliche Behinderung oder Krankheit insbesondere als Hinderungsgrund bei der Vornahme von Rechtshandlungen.
vgl. Leib(es)not.

Wort danach: Leibsservitut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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