Wort davor: Leibschatzung

Leibschilling
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: die jährl. Abgabe eines Leibseigenen.
vgl. Leib(es)steuer (I).

Wort danach: Leibschuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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