Wort davor: Leib(s)schaden

leibschadig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: körperlich verletzt.
Wortbildungshinweis: zu Leib(s)schaden (I).

Wort danach: Leibschädiger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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