Wort davor: Leib(es)nahrung

Leib(es)not
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit oder körperliche Schwäche insbesondere als Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung von Rechtssätzen (zB. Erscheinungspflicht bei Gericht, Mitwirkungsrechte von Erben beim Testieren, Gewaltverbot).
vgl. Leibsehehaft, Leibesschwachheit.

Wort danach: Leibsnotdurft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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