Wort davor: Leibsmutter

Leibnahr(e)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: selten n.

Leibnahr(e) (I)
Erklärung: Lebensunterhalt.

Leibnahr(e) (II)
Erklärung: Lebensmittel.
Leibnahr(e) (III)
Erklärung: der Handel mit Lebensmitteln.
Leibnahr(e) (IV)
Erklärung: in Flandern eine jährliche Abgabe an den Landesherrn, die sich aus einer ursprünglichen Getreideabgabe an die gräfliche Kornkammer entwickelt hat.

Wort danach: Leib(es)nahrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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