Wort davor: leibsmannlehnbar
Leib(es)mann(s)lehn(s)erbe
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Leibeslehnserbe.
- Datierung: 1448
Fundstelle: Haltaus 1308
- Datierung: 1482
Fundstelle: ZGO.2 9 (1894) m90
- Datierung: 1520
Fundstelle: ZweibrückenUB. 107
Faksimile
- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
leihen im und seinen rechten naturlichen leibesmanlehenserben
Datierung: 1525
Fundstelle: ElbogenUrb. 28
- Belegtext:
bitte ... im fall, daß ... drey gebrueder ohne leib-mannlehens-erben absterben, und toechter nach ihnen verlassen wuerden, daß solch lehen ... ihren toechtern und ihren leib-mannlehens-erben ... verliehen werden moechte
Datierung: 1764
Fundstelle: Cramer,Neb. 40 S. 13
Wort danach: Leibmaut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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