Wort davor: Leib(s)mann
Leib(es)mann(s)erbe
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
männlicher Leibeserbe.
- Belegtext:
syne rechten liffmanerve van ome echte unde rechte gheboren
Datierung: 1429
Fundstelle: HildeshUB. V 62
- Belegtext:
waere auch, daß unser etliche ohne leibesmannserben von todes wegen verfielen
Datierung: 1442
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: Pütter,ErörtStaatsR. I 259
- Datierung: 1533
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 735
Faksimile
Wort danach: Leibsmannlehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten