Wort davor: Leibleute

leiblich
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
vgl. leichnamlich.

leiblich (I)
Erklärung: persönlich, mit dem eigenen Leib.

leiblich (I 1)
Erklärung: auf nur eine Person bezogen, im Unterschied zu Gesamtbelehnung.
leiblich (II)
Erklärung: körperlich.

leiblich (II 1)
Erklärung: im Strafrecht.
leiblich (II 2)
Erklärung: häufig bei der Beschreibung einer feierlichen Eidesleistung mit den Schwurfingern.
leiblich (III)
Erklärung: durch Geburt und Zeugung miteinander verwandt, auch von Geschwistern.
leiblich (IV)
Erklärung: gegenständlich, körperlich (II).

leiblich (IV 1)
Erklärung: von Sachen.
leiblich (IV 2)
Erklärung: die tatsächliche Ausübung der Gewähr ( II und III) bezeichnend, vgl. die Belege bei Gewähr (III 2 a).
leiblich (IV 3)
Erklärung: beim Beweis.
vgl. Leibzeichen (I).
leiblich (V)
Erklärung: lebenslang.

Wort danach: leiblos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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