Wort davor: leibslehnbar
Leib(es)lehn(s)erbe
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
2Lehnserbe, der zugleich Leibeserbe ist.
vgl.
Leib(es)mann(s)lehn(s)erbe.
- Datierung: 1378
Fundstelle: MittPfalz 22 (1898) 119f.
- Belegtext:
sine rechte libeslehinserben
Datierung: 1387
Fundstelle: FreibergUB. I 101
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
ob daz were, daz der obgnant ... hertzog Ruprecht ... nit libeslehenserben nach sinem dot liße
Datierung: 1387
Fundstelle: Ladenburg 696
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ob der ... marggrave ayn lijfsleenserven sturbe ... datz sij [Tochter] asdan an dat furstendom der marggraschaft van Baden ... erben ... sullen gelijch offsij mansgeburt weren
Datierung: 1403
Fundstelle: RTA. V 507
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
[wir] sworen ... alßo: were, das die obgnanten unsere ... herren ... ane rechte lybes lehins erbin von todis wegin gebreche, uns czu haldene an den ... herrn F. ... unde an syne rechte lybis lehins erben
Datierung: 1410
Fundstelle: JenaUB. II 22
- Datierung: 1419
Fundstelle: TorgauUB. 29
- Belegtext:
wuerde unser einer mit tode abgehen ..., so sollen desselben ohne leibeserben abgegangen fuerstenthuemer ... an den andern oder seine rechte leibeslehnserben, die noch am leben waeren, kommen
Datierung: 1448
Fundstelle: Pütter,ErörtStaatsR. I 261
- Datierung: 1449
Fundstelle: Fidicin IV 181
Faksimile des Originaldrucks
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 91, 109 u. 305
- Belegtext:
ane rechte leybislehnserbin vorstorben
Datierung: 1486
Fundstelle: KamenzUB. 116
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1502
Fundstelle: IlsenburgUB. II 104
- Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. 165 u. 167
- Datierung: 1531
Fundstelle: BergeUB. 467
- Belegtext:
wiewohl wir ... unsern lehn-leuten die ehe mit den personen, mit welchen sie vor der ehe kinder gezeuget, nicht verbieten; so wollen wir doch ... keinen unsern lehenmann derer kinder halben anders, dann
vor sich und seine eheliche gebohrne leibes-lehens-erben beleihen
Datierung: 1543
Fundstelle: CAug. I 19
- Belegtext:
seinen rechten ehelich gebornen leibslehenserben
Datierung: 1543
Fundstelle: MansfeldKlUB. 387
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- Belegtext:
stirbt ein unterthan, der ein lehn-gut ... ohne maennliche leibs-lehn-erben nach sich verlest, desselben lehns-gut soll an seinen natuerlichen rechten lehnsherrn ohne mittel vollkoemmlich verlediget seyn
Datierung: 1551
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 87
- Datierung: 1554
Fundstelle: Moser,StaatsR. 33 S. 6
- Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 326
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1574
Fundstelle: Hauptmann,Wappenr. 521
- Datierung: 1582
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. 1245
- Datierung: 1688
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 49
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1829
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
unter dem nahmen der leibes-lehnserben werden die aus rechtmaessiger ehelichen geburth gezeugete soehne ... eintzig und allein begriffen
Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1841
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
bekennen, daß wir ... den ... G.H.B. ... und seines leibes-lehns-erben, daß seyen soehne, und ob er nicht soehne verlaeßt, seinen toechtern, und ob er deren auch nicht verließ,
seinen naechsten erben, die lehen ... zu einem rechten erblehn ... geliehen haben
Datierung: 1715
Fundstelle: Senckenberg,Lehen 50
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 891
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1733
Fundstelle: SammlVerordnHannov. I 564
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 217
- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 105
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Wort danach: Leibleite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten