Wort davor: Leiblaß

(Leiblassung)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Lassung (I), Überlassung eines Gutes auf Lebenszeit oder zum Lebensunterhalt.

Wort danach: Leibslaubregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten