Wort davor: Leibkauf
Leibkorn
Wortklasse: Neutrum
Wortbildungshinweis: zu
Korn (I).
Leibkorn (I)
Erklärung:
Getreidepfründe eines Kapitelsherrn (II).
Leibkorn (II)
Erklärung:
Abgabe des leibeigenen (I) Feldbestellers.
vgl.
Leib(es)steuer (I).
- Belegtext:
konnten die ordentlichen jaehrlichen leibespflichten entweder in korn oder geld bestehen. ersteres heißt das leibkorn und hat die eigenschaft einer bedungenen pachtabgabe, ist
daher im strengsten verstand keine persoenliche leibespflicht und konnte von demjenigen, der das gut nicht baute, nicht gefordert werden
Datierung: 1793
Fundstelle: Lang,Steuerverf. 64
Wort danach: leibkrank
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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