Leibkammer
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Abteilung der Hoffinanzverwaltung ( Kammer IV 1), die für die persönlichen Bedürfnisse des Herrschers verantwortlich ist.
Wort danach: Leibkauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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