Wort davor: Leib(s)herr
leib(s)herrlich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
dem Leibsherrn gebührend, zustehend.
- Belegtext:
alle ... unser bürger und bürgerin ... sambt iren sonen und dochtern ... derselben leibaigenschaft frei und entlich ledig gezalt ... und aus unsrem leibsherlichen gewalt und nit weiter gelassen haben
Datierung: 1537
Fundstelle: Mergentheim 162
Faksimile
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 175 u. 741
- Belegtext:
das teutsche eigenthum ist entweder leibherrlich, gutsherrlich oder lehenherrlich. jedes gab eigenen gerichtsbarkeiten den ursprung
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 31
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht I 44
Wort danach: Leib(s)herrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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