Wort davor: Leib(s)henne

Leib(s)herr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer die Herrschaft über eine leibeigene (I)Person innehat.
vgl. Herr (III 1).

Wort danach: leib(s)herrlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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