Wort davor: Leibhaber

Leibhaft
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: die einem Gläubiger erteilte Ratserlaubnis, nach erfolgloser Pfändung den Schuldner zur Zahlungserzwingung in Schuldhaft nehmen zu lassen.

Wort danach: leibhaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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