Wort davor: Leibgiftung
Leib(s)gulden
Wortklasse: Maskulinum
Leib(s)gulden (I)
Erklärung:
Kopfsteuer.
Leib(s)gulden (II)
Erklärung:
"Geldabgabe aus Hinterlassenschaft eines verstorbenen armen Leibeigenen" SchwäbWB. IV 1124.
vgl.
Leib(es)steuer (I).
Leib(s)gulden (III)
Erklärung:
einmalige Abgabe des neuen Besitzers bei Übernahme eines Leibsgewinnsgutes.
vgl.
Leibgeld (II 2).
Wort danach: Leibgülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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