Wort davor: Leibgiftung

Leib(s)gulden
Wortklasse: Maskulinum

Leib(s)gulden (I)
Erklärung: Kopfsteuer.

Leib(s)gulden (II)
Erklärung: "Geldabgabe aus Hinterlassenschaft eines verstorbenen armen Leibeigenen" SchwäbWB. IV 1124.
vgl. Leib(es)steuer (I).
Leib(s)gulden (III)
Erklärung: einmalige Abgabe des neuen Besitzers bei Übernahme eines Leibsgewinnsgutes.
vgl. Leibgeld (II 2).

Wort danach: Leibgülte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten