Wort davor: Leib(s)gerechtigkeit

Leibgewinn
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: selten n.

Leibgewinn (I)
Erklärung: Nutzungsrecht auf Lebenszeit, Leibesgedingee (I), tw. auch das dingliche Substrat des Rechts.

Leibgewinn (II)
Erklärung: wie Leibgeld (II 2).

Wort danach: Leib(s)gewinn(s)gut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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