Wort davor: Leibgeld
Leibgeleit
Wortklasse: Neutrum
Leibgeleit (I)
Erklärung:
(Ehren-)Geleit hoher Persönlichkeiten durch fremde Territorien.
- Datierung: 1573
Fundstelle: ZHarz 3 (1870) 599
- Datierung: 1574
Fundstelle: ZHarz 3 (1870) 613
- Datierung: 1608
Fundstelle: Haltaus 1244
- Belegtext:
ist ... bey ankunnft oder durchreise vornehmer personen hohes standes annoch ueblich, daß sie an den graentzen des landes oder der geleits-strassen durch die geleitsbediente ... mit freundlichen erbieten
angenommen, ... biß an das ende des geleits gebracht und ... mit hoeflichem erbieten entlassen ... werden: solches recht wird das leib-geleit genennet und sind deshalben ... zuweilen ... vertraege aufgerichtet
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 425
Leibgeleit (II)
Erklärung:
Straßenzoll, insbesondere für reisende Juden.
vgl.
Leibgeld (II 3),
Leibzoll.
Wort danach: Leibsgenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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