Wort davor: Leibsgedingzeit
Leibgedingzins
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Rente aus einem Leibesgedingee (I).
- Belegtext:
aber des kindes gut ... möge er wol verkouffen und es dem kinde an nützlich gewer anlegen, doch nit an lipgeding zinse
Datierung: 1419
Fundstelle: ZSchweizR.2 6 (1887) 297
- Belegtext:
von leibgeding zinß. dieweil gar wenig vnderscheid vnder leibgeding vnd andern abloesigen zinsen ist, dann das die leibgeding zinß nicht lenger weren dann der außleiher lebt
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 85
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Wort danach: Leibgedingzinsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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