Wort davor: Leibgedingsweise
leibgeding(s)weise
Wortklasse: Adverb
Erklärung:
in der Form eines Leibesgedingees (I).
- Belegtext:
ob der lehenman sein lehen ainem andern erbrechts oder leib gedings weiß verlassen moege
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 19v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1552?
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 5
- Belegtext:
kainer, so ain aigen oder fremd gut, es sei lehens-, erbrechts-, leibgedings- oder freistiftsweis besitzt
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 212
- Datierung: 1568
Fundstelle: ArchRefG. 8 (1910/11) 317
- Belegtext:
fallen solche ligende güter, so es also leibgedingsweiß genossen, nach seinem absterben widerumb hinder sich an des abgestorbenen ehegemächts nechste freindtschaft, dannen es kommen ist
Datierung: 1568/1655
Fundstelle: Carlebach,BadRG. I 159
Faksimile
- Datierung: 1571
Fundstelle: JbLiechtenstein 6 (1906) 92
- Datierung: um 1590
Fundstelle: BregenzStbr. 36
- Belegtext:
da einer sein guet leibgedingsweiß aufgeben oder ... aigenthumblich verwechseln thät ... darinnen solle er des einstands halber ungeirrt sein
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 2 § 19
- Belegtext:
bstandts oder leibgedingsweise
Datierung: 1604
Fundstelle: MittSalzbLk. 7 (1867) 170
- Datierung: 1629
Fundstelle: AktGegenref.2 II 838
- Belegtext:
ein hold ist nit befugt ... einem anderen sein ... behaustes gut weder bstand noch leibgedings-weiß ferner aufzugeben oder hinzulassen
Datierung: 1687
Fundstelle: FinsterwalderObs. II Obs. 49
- Datierung: 1724
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 145
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Leibgeding(s)werber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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