Wort davor: Leibgedingsteil

Leibgedingsuntertan
Wortklasse: Maskulinum

Leibgedingsuntertan (I)
Erklärung: Untertan auf einem Leibgedingsgut.

Leibgedingsuntertan (II)
Erklärung: wer von einem Leibgedingsherrn ein Leibesgedingee (I) erhalten hat.

Wort danach: Leibgedingsverbriefung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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