Wort davor: leibgedinglich

Leibgedingspfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wie Leibgedingsgeld.
sprachliche Erläuterung: nur pl. belegt.

Wort danach: Leibgeding(s)recht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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