Wort davor: Leibgedingsjahr
Leibgedingsjus
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
wie Leibgedingsrecht (II).
- Belegtext:
wie ... auch khein grund- und leibgedingßherr ... den leibgedinger ohne dessen gnugsambe verwuerkhung sein leibgedingsjus vor ordentlicher endschaft ... entziehen ... khan
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 164 § 7
Wort danach: Leibgeding(s)kaufrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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